Stiftsdechant neu gewählt
Bei den Augustiner-Chorherren wird der Stellvertreter des Propstes als "Dechant" bezeichnet.
Die Österreichischen Konstitutionen umschreiben seine Aufgabe so:
199. Der Dechant ist der erste Mitarbeiter und Stellvertreter des Propstes. Er unterstützt den Propst bei der Leitung des Stiftes. Ist der Propst verhindert, übt der Dechant die Rechte eines Superior maior aus.
200. Der Dechant ist auch Vertreter des Kapitels. In dessen Namen muss er alle Urkunden und Verträge gegenzeichnen.
201. Der Propst kann dem Dechant Leitungsaufgaben mit voller Verantwortlichkeit übertragen.
202. Im allgemeinen ist der Dechant mehr für die innere Leitung des Hauses zuständig. Entsprechend der Situation der einzelnen Stifte sind die Aufgaben des Dechants verschieden. Nähere Einzelheiten enthalten die Hausordnungen.
Bei der Kapitelsitzung Anfang Juni wurde Herr Patrick zum Dechant gewählt. Der Propst gratulierte seinem neuen Stellvertreter und bedankte sich bei Hr. Lukas für sein langjähriges Wirken.